Private Stoffbesitzer können ihre Maische bei uns anliefern. Diese wird zum nächsten möglichen Brenntermin von uns beim Hauptzollamt Stuttgart zum Brennen angemeldet. Bei der Anlieferung wird die Menge und Art der Maische erfasst, das Anmeldeformular für die Brenngenehmigung und der Vertrag zwischen Brennerei und Stoffbesitzer ausgefüllt.

Die maximale Menge für einen Abtrieb (Brennvorgang) ist begrenzt durch die Größe der Brennblase und beträgt 120 l. Die Brenndauer für diese Menge liegt je nach Art der Maische bei 2 bis 2,5 Stunden.

Auch kleinere Mengen an Maische sind möglich, die Mindestmenge beträgt 50 L. Das beste Preis Leistungsverhältnis erhält der Stoffbesitzer, wenn bei den vorgegeben Zeiteinheiten die Brennblase jeweils mit dem Maximum der angegebenen Stoffmenge befüllt wird.

Füllmengen und Brennzeiten:

Bis 60 l Maische 1 Brennstunde
Bis 90 l Maische 1,5 Brennstunden
Bis 120 l Maische 2 Brennstunden

Wir empfehlen im Interesse unserer Kunden die angegebenen Mengen auszunutzen.

Als Brennlohn wird ein Betrag von 30.- € (inkl. MwSt) pro Brennstunde, sowie der angefallene Vor- und Nachlauf berechnet.

Die Branntweinsteuer ist direkt an den Zoll zu überweisen, den Zahlungsbeleg bekommt der Stoffbesitzer vom Zollamt zugesandt.

Viel Erfolg und gutes Gelingen für den Ansatz Ihrer Maische.